1. Geltungsbereich
1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der SAARLAND THERME GmbH („SAARLAND THERME“) und dem Gast über die Inanspruchnahme sämtlicher Bade-, Sauna-, Wellness- und Umkleidebereiche der SAARLAND THERME sowie über die Inanspruchnahme von Wellness-, Massage- und sonstiger Behandlungsangebote der SAARLAND THERME.
2. Vertragsabschluss und Entgelte
1. Der Vertrag zwischen SAARLAND THERME und dem Gast kommt durch Aushändigung des Chip-Coins im Eingangsbereich der SAARLAND THERME und Betreten des Bad- und Umkleidebereiches durch den Gast zustande.
2. Der an den Gast ausgegebene Chip-Coin dient als Zeiterfassungsmedium, als Spindschlüssel (die Nummer des Chip-Coins entspricht der Spind-Nummer), als Zugangsberechtigung innerhalb verschiedener Bereiche (Bad, Sauna etc.) sowie als badinternes Zahlungsmittel, das mit einer Kreditfunktion ausgestattet ist. Jedem ausgegebenen Chip-Coin ist eine gesonderte Nummer zugeordnet, unter der im internen Abrechnungssystem jede Verwendung des Chip-Coins im Bad als Zahlungsmittel registriert wird. Der an den Gast ausgehändigte Chip-Coin bleibt Eigentum der SAARLAND THERME.
3. Der Gast muss den Chip-Coin so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Hierfür hat er diesen mit dem installierten Armband am Körper,z.B. am Arm, zu tragen, bei Wegen in der Therme bei sich zu haben, nicht unbeaufsichtigt zu lassen und nicht an unbefugte Dritte zu übergeben. Jeder Verlust des Chip-Coins ist unverzüglich dem Empfangspersonal zu melden.
4. Bei Verlust des Chip-Coins ist der Gast zur Entrichtung eines Betrages in Höhe von 2,50 EUR verpflichtet, es sei denn, der Badegast hat den Verlust nicht zu vertreten. Dieser Betrag übersteigt die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge aufzuwendenden Kosten für die Ersatzbeschaffung des Chip-Coins nicht. Dem Gast ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Der SAARLAND THERME bleibt es vorbehalten, einen tatsächlich höheren Schaden geltend zu machen.Der Gast ist im Falle eines von ihm zu vertretenden Verlustes eines Chip-Coins darüber hinaus verpflichtet, den bis zur Verlustmeldung (vgl. Ziffer 2.3 dieser AGB) durch Verwendung des Chip-Coins als Zahlungsmittel konkret in Anspruch genommenen Kredit zurückzuführen, es sei denn, der Gast kann nachweisen, dass er den Chip-Coin in dieser Zeitspanne nicht als Zahlungsmittel eingesetzt hat und/oder die im internen Abrechnungssystem registrierte Verwendung des Chip-Coins als Zahlungsmittel fehlerhaft ist.
5. Dem Gast wird angeraten, keine Wertgegenstände mit in die Therme zu nehmen. Die SAARLAND THERME übernimmt keinerlei Bewachungs- und sonstige Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Gegenstände. Durch die Bereitstellung eines Spinds und/oder Wertfachs werden keine Verwahrpflichten der SAARLAND THERME für darin eingebrachte Gegenstände begründet. In der Verantwortung des Gastes liegt es, bei der Benutzung von Spinden und/oder Wertfächern diese insbesondere ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren, die Chip-Coins und/oder Wertfachschlüssel besonders sorgfältig aufzubewahren und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen. Fehlfunktionen von Schließeinrichtungen der Spinde und Wertfächer sind unverzüglich dem Empfangspersonal zu melden.
6. Beim Kauf von „11er und Wertkarten“ wird für die Chipkarte eine Pfandgebühr von € 5,00 erhoben, die nach Rückgabe der Karte und des Pfandbeleges erstattet wird. Die Karten sind 4 Jahre gültig.
7. Der Gast hat für alle in Anspruch genommenen Leistungen die Preise gemäß der ausgehängten/ausgelegten aktuellen Preisliste zu zahlen.
3. Reservierung und Stornierung von Behandlungs- und Massageterminen
1. Reservierte Behandlungs- und Massagetermine sind vom Gast einzuhalten.
2. Eine kostenlose Stornierung ist nur bis 24 Stunden vor dem reservierten Termin möglich. Bei einer Stornierung weniger als 24 Stunden vor dem berechnet die SAARLAND THERME 100 % Stornierungskosten auf die gebuchte Leistung.
3. Verspätet sich der Gast zu einem reservierten Termin, hat er nur Anspruch auf die verbleibende Restzeit seines gebuchten Termins.
4. Haftung
1.Die Benutzung von SAARLAND THERME erfolgt auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, SAARLAND THERME in einem verkehrssicheren Zustand zu halten.
2.Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche bestehen, soweit diese auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit beruhen, ohne Einschränkung nach den gesetzlichen Regeln. Andernfalls haftet die SAARLAND THERME nicht für die nur fahrlässige Pflichtverletzung, sei durch die SAARLAND THERME oder einen Dritten. Im Falle der fahrlässigen Verletzung vertragstypischer Pflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
5. Besondere Bestimmungen
1. Für alle Gutscheine von der SAARLAND THERME gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren, gerechnet ab dem 31.12. des Ausstellungsjahres. Nach dieser Zeit verlieren sie ihre Gültigkeit.
2. Gutscheine sind vom Umtausch ausgeschlossen und werden bei Verlust nicht erstattet.
3. Wertgutscheine und Restguthaben werden grundsätzlich nicht gegen Bargeld ausgezahlt. Eine Barauszahlung oder Verrechnung von leistungsgebundenen Gutscheinen mit anderen Tarifen ist nicht möglich.
Rilchingen-Hanweiler, 27.03.2020