I – Haus- und Badeordnung der Saarland Therme
1. Allgemeines
1.1. Die Haus- und Badeordnung dient dem Zweck, allen Gästen der Saarland Therme einen angenehmen, sicheren und erholsamen Aufenthalt zu ermöglichen.
1.2. Die Haus- und Badeordnung ist für alle Gäste der Saarland Therme, einschließlich der Außenflächen und zum Gelände gehörender Verkehrsflächen, verbindlich. Mit dem Betreten der Saarland Therme erkennt jeder Besucher die Haus- und Badeordnung als verbindlich an.
1.3. Aus sicherheitstechnischen Gründen werden Bereiche der Saarland Therme teilweise kameraüberwacht. Die Aufzeichnungen können nur im Verdachtsfall von der Betriebsleitung und der Polizei eingesehen werden. Dies dient zur Sicherheit und zum Schutz des Eigentums der Gäste sowie der Saarland Therme. Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes, insbesondere der § 4 werden eingehalten. Gespeicherte Daten werden unverzüglich gelöscht, wenn sie nicht mehr erforderlich sind
2. Öffnungszeiten, Zutritt, Eintritt
2.1. Der Zutritt in die Saarland Therme ist erst ab 18 Jahren gestattet (Ausnahme: Jeden Mittwoch am Familientag).
2.2. Die Öffnungszeiten der Saarland Therme sind wie folgt:
Sonntag – Donnerstag09.00 – 24.00 Uhr
Freitag09.00 – 01.00 Uhr
Samstag09.00 – 02.00 Uhr
Änderungen der Öffnungszeiten werden durch einen Aushang bekannt gegeben. Einlassschluss ist 2 Stunden vor Schließung.
2.3. Die Badezeiten, einschließlich Aus- und Ankleiden, richten sich nach den gelösten Tarifen. Die Verweildauer beginnt mit der Aktivierung der Zugangsberechtigung beim Durchgang durch das Einlassgate und endet mit der Abgabe der Zugangsberechtigung. Bei Überschreitung der gewählten Verweildauer besteht eine Nachzahlungspflicht. Der Aufenthalt endet jedoch spätestens mit Schließung der Therme. Die Schließzeiten beziehen sich auf den Zeitpunkt des Verlassens des Hauses. Die Sauna- und Badezeit endet 30 Minuten vor Schließung der Saarland Therme, d.h. zu diesem Zeitpunkt ist der Thermen- und Saunabereich zu verlassen.
2.4. Wenn Teile der Saarland Therme nicht genutzt werden können, erfolgt an der Rezeption ein Hinweis. Bei einer Einschränkung der Benutzung (z.B. bei betriebstechnischen Störungen, Sanierungen, Revision, Filmaufnahmen, Kursen, usw.) besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung des Eintrittsgeldes.
2.5. Von der Benutzung der Saarland Therme sind folgende Personen ausgeschlossen: – Personen, die unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen – Personen, die Tiere mit sich führen – Personen, die unter ansteckenden Krankheiten leiden.
2.6. Personen mit Neigung zu Krampf- und Ohnmachtsanfällen, sowie geistig Behinderten ist die Benutzung und der Aufenthalt in der Saarland Therme nur in Begleitung einer verantwortlichen Person gestattet.
2.7. Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Aufenthalt in der Saarland Therme (am Familien-Mittwoch) nur in Begleitung Erwachsener gestattet. Eltern haften für Ihre Kinder. Die Betreuung der Kinder muss zu jederzeit gewährleistet sein. Zuwiderhandlung führt zum Hausverweis.
3. Allgemeine Verhaltensregeln
3.1. Alle Einrichtungen der Saarland Therme sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigungen jeglicher Art haftet der Verursacher.
3.2. Alle Gäste der Saarland Therme haben alles zu unterlassen, was dem Zweck, der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit zuwiderläuft.
3.3. Das Rauchen ist in der Saarland Therme nur an den dafür ausgewiesenen Stellen in den Außenbereichen (mit Aschenbecher) gestattet – dies gilt auch für E-Zigaretten.
3.4. Das Mitbringen und der Verzehr von Speisen und Getränken ist generell nicht gestattet. Zuwiderhandlungen führen zum Hausverweis.
3.5. Der Genuss von Alkohol ist auf ein vertretbares Maß zu beschränken. Die Saarland Therme behält sich vor, den Ausschank von alkoholischen Getränken grundsätzlich und pro Gast zu begrenzen, sowie alkoholisierten Gästen den weiteren Konsum zu untersagen und diese ohne Rückerstattung in Anspruch genommener Leistungen und Eintrittsgelder – des Bades zu verweisen.
3.6. Mitgebrachte, zerbrechliche Behältnisse aus Glas, Keramik (z.B. Flaschen) dürfen aus Sicherheitsgründen im ganzen Haus nicht benutzt werden.
3.7. Alle Bereiche dürfen nur mit rutschfesten Badeschuhen betreten werden. Die Fortbewegungsart ist im gesamten Haus das Gehen. Die gesamten Räumlichkeiten – außer den Stiefelgängen in den Umkleiden – dürfen aus hygienischen Gründen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
3.8. Es ist nicht gestattet, in und auf den Außen- und Parkplatzflächen der Saarland Therme Werbeprospekte, Flyer, Druckschriften oder Ähnliches auszulegen, anzubringen oder zu verteilen sowie Handlungen vorzunehmen, die den gewerblichen Interessen des Gastes oder eines Dritten zu dienen bestimmt sind.
3.9. Das Einspringen, Hineinstoßen oder Werfen anderer Badegäste in die Becken ist untersagt, ebenso wie jegliche Fang- und Ballspiele in allen Räumlichkeiten der Saarland Therme.
4. Bade- und Saunaregeln
4.1. Die Saarland Therme ist ein Thermalbad mit Saunalandschaft. Für die Nutzung der Saarland Therme wird grundsätzlich Badekleidung, ein Handtuch, ein großes Saunatuch, Badeschuhe sowie ein Bademantel benötigt.
4.2. Der Saunabereich der Saarland Therme ist keine klassische FKK-Anlage, son-
dern versteht sich als Urlaubs- und Tagesresort. Die Badebekleidung ist im
Saunabereich grundsätzlich abzulegen. Außerhalb der Sauna hat der Gast
jederzeit Badeschuhe zu tragen und sich mit einem Bademantel oder Bade-
tuch zu bedecken. Während des Saunierens kann sich der Gast auf Wunsch
gern mit einem Tuch o.ä. bedecken. In den Sommermonaten ist das Sonnenbaden auf der Dachterrasse ohne Badebekleidung gestattet. Die Benutzung der Saunen ist ausschließlich mit einem Saunatuch als Unterlage gestattet, so dass keine Haut das Holz berührt.
4.3. Im Gastronomiebereich, sowie in den Ruhebereichen ist es Pflicht sich mit einem Bademantel oder Handtuch zu bedecken und abgetrocknet die Möbel zu benutzen. Kommt der Gast diesen Anordnungen nicht nach, kann der Gast, ohne Erstattung des Eintritts, zum Verlassen des Hauses aufgefordert werden.
4.4. Die Benutzung aller Badeeinrichtungen bedarf der vorherigen gründlichen Körperreinigung. Die Verwendung von Seife oder Duschgel außerhalb der Duschräume, das Waschen von Bekleidung, das Rasieren, Färben oder Tönen von Haaren ist nicht gestattet.
4.5. Mit Rücksicht auf das Ruhebedürfnis aller Gäste ist im gesamten Thermen- und Saunabereich sowie insbesondere in den Ruheräumen und in den Dampfbädern auf absolute Ruhe zu achten.
4.6. Der Austausch von Zärtlichkeiten ist auf ein Minimum zu reduzieren. In den Badeanlagen (Pools, Saunen, Dampfbäder) ist dies ganz zu unterlassen. Partnermassagen sind grundsätzlich nicht gestattet. Intime Handlungen werden mit Hausverbot – ohne Erstattung bereits entrichteter Eintrittsgelder – und Strafanzeige geahndet.
4.7. Das Reservieren von Liege- und Sitzmöglichkeiten ist nicht gestattet. Gäste werden explizit auf das Abräumen von belegten Liegemöglichkeiten hingewiesen. Die Saarland Therme behält sich vor, an besucherstarken Tagen reservierte Liege- und Sitzmöglichkeiten zu räumen. Ruheliegen sind mit einer Unterlage (Handtuch oder Bademantel) zu benutzen.
4.8. Bei Gewitter oder Starkregen werden die Außenbereiche aus Sicherheitsgründen für die Gäste gesperrt. Ein Anspruch auf Minderung des Eintrittsgeldes besteht dadurch nicht.
4.9. Die Wasserflächen dürfen nur über die dafür vorgesehenen Einstiege betreten werden. Das Springen, Hineinstoßen, Lärmen, Tauchen, Musizieren oder Tragen von Flossen sowie das Werfen von Spielelementen, wie Bälle u. ä., ist vor allem im Thermen- und Saunabereich nicht gestattet.
4.10. Die Benutzung von Wasserspielzeug und Schwimmhilfen, Schwimmbretter, -flossen, -nudeln o.ä. ist nicht erlaubt. Ausnahmen sind während der Wassergymnastik und im Intensivsoleschwebebecken. Hier dürfen die von der Saarland Therme zur Verfügung gestellten Materialien genutzt werden.
4.11. Aus Rücksicht vor anderen Gästen gilt, Mobiltelefone auszustellen und sämtliche fotofähige Geräte im Umkleideschrank zu hinterlegen. Im gesamten Thermen- und Saunabereich gilt ein Fotoverbot. Die Benutzung von Mobiltelefonen/Smartphones/Tablets ist in der kompletten Anlage nicht gestattet. Zuwiderhandlungen ziehen einen Hausverweis nach sich.
4.12. Technische Einbauten (z.B. Heizkörper, Lüftungseinlässe, Saunaheizgeräte, Schutzgitter und Messfühler) dürfen nicht mit Gegenständen/Handtüchern belegt werden (Brandgefahr!).
4.13. Aufgüsse werden ausschließlich vom Personal der Saarland Therme durchgeführt. Eigene Saunaessenzen dürfen nicht verwendet werden.
5. Fundsachen
5.1. Gegenstände, die in der Saarland Therme gefunden werden, sind am Empfang bzw. beim Personal abzugeben.
5.2. Zurückgelassene Sachen gehen in das Eigentum der Saarland Therme über, wenn sie nicht innerhalb von 5 Tagen (bei Textilien) oder innerhalb von 12 Wochen (bei Wertsachen) nach entsprechender Aufforderung durch die Saarland Therme abgeholt werden. Die Aufforderung entfällt naturgemäß, wenn der Saarland Therme der Name und die Anschrift des Eigentümers der zurückgelassenen Sache nicht bekannt sind. Bei Nichtabholung innerhalb der bezeichnenden Frist werden nach Eigentumsübergang die Sachen einem guten Zweck zugeführt.
5.3. Für die verlorenen oder liegengebliebenen Sachen haftet die Saarland Therme nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
6. Aufsichten
6.1. Das Personal der Saarland Therme übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Den Anordnungen des Personals der Saarland Therme ist zwingend Folge zu leisten.
6.2. Das Personal der Saarland Therme ist berechtigt, Gäste, welche die Sicherheit und Ordnung gefährden, andere Gäste belästigen oder gegen die Bestimmungen dieser Haus- und Badeordnung verstoßen, von der weiteren Nutzung auszuschließen. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht erstattet bzw. eingefordert. Bei Nichtbefolgung dieser Anweisungen macht sich der Gast des Hausfriedensbruches strafbar.
6.3. Wer sich widerrechtlich Zutritt zum Gelände und Betriebsanlage verschafft, absichtlich kein Entgelt entrichtet bzw. dies versucht oder kostenpflichtige Leistungen nutzt, wird unverzüglich der Saarland Therme verwiesen und muss mit einer Strafanzeige rechnen.
6.4 Beschwerden, Wünsche oder Anregungen nimmt jeder Mitarbeiter der Saarland Therme entgegen.
7. Ausnahmen
7.1. Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Thermen- und Saunabetrieb sowie in der gesamten Saarland Therme, einschließlich der Park- und Außenflächen. Bei Sonderveranstaltungen können Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.