Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der SAARLAND THERME GmbH (« SAARLAND THERME ») und dem Gast über die Inanspruchnahme sämtlicher Bade-, Sauna-, Wellness- und Umkleidebereiche der SAARLAND THERME sowie über die Inanspruchnahme von Wellness-, Massage- und sonstiger Behandlungsangebote der SAARLAND THERME.

2. Vertragsabschluss und Entgelte
1. Der Vertrag zwischen SAARLAND THERME und dem Gast kommt durch Aushändigung des Chip-Coins im Eingangsbereich der SAARLAND THERME und Betreten des Bad- und Umkleidebereiches durch den Gast zustande.
2. Der an den Gast ausgegebene Chip-Coin dient als Zeiterfassungsmedium, als Spindschlüssel (die Nummer des Chip-Coins entspricht der Spind-Nummer), als Zugangsberechtigung innerhalb verschiedener Bereiche (Bad, Sauna etc.) sowie als badinternes Zahlungsmittel, das mit einer Kreditfunktion ausgestattet ist. Jedem ausgegebenen Chip-Coin ist eine gesonderte Nummer zugeordnet, unter der im internen Abrechnungssystem jede Verwendung des Chip-Coins im Bad als Zahlungsmittel registriert wird. Der an den Gast ausgehändigte Chip-Coin bleibt Eigentum der SAARLAND THERME.
3. Der Gast muss den Chip-Coin so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Hierfür hat er diesen mit dem installierten Armband am Körper,z.B. am Arm, zu tragen, bei Wegen in der Therme bei sich zu haben, nicht unbeaufsichtigt zu lassen und nicht an unbefugte Dritte zu übergeben. Jeder Verlust des Chip-Coins ist unverzüglich dem Empfangspersonal zu melden.
4. Bei Verlust des Chip-Coins ist der Gast zur Entrichtung eines Betrages in Höhe von 2,50 EUR verpflichtet, es sei denn, der Badegast hat den Verlust nicht zu vertreten. Dieser Betrag übersteigt die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge aufzuwendenden Kosten für die Ersatzbeschaffung des Chip-Coins nicht. Dem Gast ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Der SAARLAND THERME bleibt es vorbehalten, einen tatsächlich höheren Schaden geltend zu machen.Der Gast ist im Falle eines von ihm zu vertretenden Verlustes eines Chip-Coins darüber hinaus verpflichtet, den bis zur Verlustmeldung (vgl. Ziffer 2.3 dieser AGB) durch Verwendung des Chip-Coins als Zahlungsmittel konkret in Anspruch genommenen Kredit zurückzuführen, es sei denn, der Gast kann nachweisen, dass er den Chip-Coin in dieser Zeitspanne nicht als Zahlungsmittel eingesetzt hat und/oder die im internen Abrechnungssystem registrierte Verwendung des Chip-Coins als Zahlungsmittel fehlerhaft ist.
5. Dem Gast wird angeraten, keine Wertgegenstände mit in die Therme zu nehmen. Die SAARLAND THERME übernimmt keinerlei Bewachungs- und sonstige Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Gegenstände. Durch die Bereitstellung eines Spinds und/oder Wertfachs werden keine Verwahrpflichten der SAARLAND THERME für darin eingebrachte Gegenstände begründet. In der Verantwortung des Gastes liegt es, bei der Benutzung von Spinden und/oder Wertfächern diese insbesondere ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren, die Chip-Coins und/oder Wertfachschlüssel besonders sorgfältig aufzubewahren und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen. Fehlfunktionen von Schließeinrichtungen der Spinde und Wertfächer sind unverzüglich dem Empfangspersonal zu melden.
6. Beim Kauf von « 11er und Wertkarten » wird für die Chipkarte eine Pfandgebühr von € 5,00 erhoben, die nach Rückgabe der Karte und des Pfandbeleges erstattet wird. Die Karten sind 4 Jahre gültig.
7. Der Gast hat für alle in Anspruch genommenen Leistungen die Preise gemäß der ausgehängten/ausgelegten aktuellen Preisliste zu zahlen.

3. Reservierung und Stornierung von Behandlungs- und Massageterminen
1. Reservierte Behandlungs- und Massagetermine sind vom Gast einzuhalten.
2. Eine kostenlose Stornierung ist nur bis 24 Stunden vor dem reservierten Termin möglich. Bei einer Stornierung weniger als 24 Stunden vor dem berechnet die SAARLAND THERME 100 % Stornierungskosten auf die gebuchte Leistung.
3. Verspätet sich der Gast zu einem reservierten Termin, hat er nur Anspruch auf die verbleibende Restzeit seines gebuchten Termins.

4. Haftung
1.Die Benutzung von SAARLAND THERME erfolgt auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, SAARLAND THERME in einem verkehrssicheren Zustand zu halten.

2.Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche bestehen, soweit diese auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit beruhen, ohne Einschränkung nach den gesetzlichen Regeln. Andernfalls haftet die SAARLAND THERME nicht für die nur fahrlässige Pflichtverletzung, sei durch die SAARLAND THERME oder einen Dritten. Im Falle der fahrlässigen Verletzung vertragstypischer Pflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.

5. Verweis auf Haus- und Badeordnung
1. Die neben diesen AGB bestehende Haus- und Badeordnung (Etikette) ist Bestandteil des Vertrages.

6. Besondere Bestimmungen
1. Für alle Gutscheine von der SAARLAND THERME gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren, gerechnet ab dem 31.12. des Ausstellungsjahres. Nach dieser Zeit verlieren sie ihre Gültigkeit.
2. Gutscheine sind vom Umtausch ausgeschlossen und werden bei Verlust nicht erstattet.
3. Wertgutscheine und Restguthaben werden grundsätzlich nicht gegen Bargeld ausgezahlt. Eine Barauszahlung oder Verrechnung von leistungsgebundenen Gutscheinen mit anderen Tarifen ist nicht möglich.

Rilchingen-Hanweiler, 27.03.2020

Hausordnung

1. Allgemein
1. Die Haus- und Badeordnung dient dem Zweck allen Gästen der SAARLAND THERME einen angenehmen, sicheren und erholsamen Aufenthalt zu ermöglichen.
2. Die Haus- und Badeordnung ist für jeden Gast der SAARLAND THERME verbindlich. Mit dem Betreten des Hauses erkennt jeder Gast diese und alle sonstigen Anordnungen als verbindlich an.
3. Die Mitarbeitenden der SAARLAND THERME üben gegenüber allen Gästen das Hausrecht aus. Alle Gäste und Mitarbeitenden, die gegen die Hausordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauerhaft von der Benutzung der SAARLAND THERME ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet.
4. Aus sicherheitstechnischen Gründen, wird das Haus in weiten Teilen kameraüberwacht. Die Aufzeichnungen können nur im Verdachtsfall von der Geschäftsleitung und der Polizei eingesehen werden. Damit soll Ihr und unser Eigentum geschützt werden.

2. Öffnungszeiten und Zutritt
1. Thermalschwimmbad täglich 9.00 Uhr – 24.00 Uhr, freitags und samstags 9.00 Uhr – 01.00 Uhr
2. Die Schließzeiten der SAARLAND THERME beziehen sich auf den Zeitpunkt des Verlassens des Hauses. Änderungen der Öffnungszeiten werden durch einen Aushang bekannt gegeben.
3. Wenn Teile der SAARLAND THERME nicht genutzt werden können, erfolgt an der Kasse ein Hinweis. Bei einer Einschränkung der Benutzung (z.B. bei betriebstechnischen Störungen, Sanierungen, Revision, Filmaufnahmen, Sportveranstaltungen, Trainingsbetrieb, Kursen, usw.) besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung des Eintrittsgeldes.
4. Von der Benutzung der SAARLAND THERME sind folgende Personen ausgeschlossen: – Personen, die unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen – Personen, die Tiere mit sich führen – Personen, die unter ansteckenden Krankheiten leiden
5. Personen mit Neigung zu Krampf- und Ohnmachtsanfällen, sowie geistig Behinderten ist die Benutzung und der Aufenthalt in der SAARLAND THERME nur in Begleitung einer verantwortlichen Person gestattet.
6. Kindern unter 16 Jahren ist der Aufenthalt im Thermalbad-, Sauna- und Wellnessbereich nur in Begleitung Erwachsener gestattet. Eltern haften für Ihre Kinder. Die Betreuung der Kinder muss zu jederzeit gewährleistet sein. Zuwiderhandlung führt zum Hausverweis.

3. Allgemeine Verhaltensregeln
1. Alle Einrichtungen von der SAARLAND THERME sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigungen jeglicher Art haftet der Verursacher.
2. Alle Gäste der SAARLAND THERME haben alles zu unterlassen, was dem Zweck, der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit zuwiderläuft.
3. Das Rauchen ist in der SAARLAND THERME nur an den dafür ausgewiesenen Stellen, im Außenbereichen (mit Aschenbecher) gestattet.
4. Das Mitbringen und der Verzehr von Speisen und Getränken sind generell nicht gestattet.
5. Mitgebrachte, zerbrechliche Behältnisse aus Glas, Keramik (z.B. Flaschen) dürfen im ganzen Haus nicht benutzt werden.
6. Allen Gästen der SAARLAND THERME ist es nicht gestattet elektronische Geräte mit sich zu führen, die das Filmen, Fotografieren oder Tonaufnahmen zulassen. Ebenso wenig ist es gestattet, zu filmen oder zu fotografieren.
7. Der Thermal-, Sauna- und Wellnessbereich darf nur mit rutschfesten Badeschuhen betreten werden. Die Fortbewegungsart ist im gesamten Haus das Gehen.
8. Die Benutzung von Mobiltelefonen / Smartphones / Tablets ist in der kompletten Anlage nicht erlaubt.
9. E-Reader mit Kamerafunktion müssen einen Aufkleber auf allen Kameralinsen vorweisen. Aufkleber sind am Thermetresen, an der Rezeption und in der Gastronomie erhältlich. Die Aufkleber müssen zu Beginn des Besuchs bereits auf dem Gerät angebracht werden.

4. Bade- und Saunaregeln
1. Das SAARLAND THERME ist keine klassische FKK Anlage sondern versteht sich als Urlaubs- und Tagesresort. Die Badebekleidung ist im Saunabereich abzulegen. Außerhalb der Sauna hat der Gast jederzeit Badeschuhe zu tragen und sich mit einem Bademantel oder Badetuch zu bedecken. Während des Saunierens kann sich der Gast auf Wunsch gern mit einem Tuch o.ä. bedecken. In den Sommermonaten ist das Sonnenbaden auf der Dachterrasse ohne Badebekleidung gestattet. Lediglich im gesamten Thermalbadbereich ist Badebekleidung zu jeder Zeit erforderlich. Im Gastronomiebereich, sowie in den Ruhebereichen ist es Pflicht sich mit einem Bademantel oder Handtuch zu bedecken und abgetrocknet die Möbel zu benutzen. Kommt der Gast diesen Anordnungen nicht nach, kann der Gast, ohne Erstattung des Eintritts, zum Verlassen des Hauses aufgefordert werden.
2. Die Benutzung der Saunen ist ausschließlich mit einem Saunatuch, das als Unterlage dient, gestattet.
3. Die Benutzung aller Badeeinrichtungen bedarf der vorherigen gründlichen Körperreinigung.
4. Mit Rücksicht auf das Ruhebedürfnis aller Gäste, ist besonders in den Saunen, Dampf- u. Schwitzbädern auf absolute Ruhe zu achten. Das Telefonieren mit Mobiltelefonen ist nicht gestattet.
5. Der Austausch von Zärtlichkeiten ist in der SAARLAND THERME auf ein Minimum zu reduzieren; in den Badeanlagen (Pools, Saunen, Dampfbäder) ist dies ganz zu unterlassen. Partnermassagen sind grundsätzlich nicht gestattet.
6. Das Reservieren von Liege- und Sitzmöglichkeiten ist nicht gestattet. Die SAARLAND THERME behält sich vor, an besucherstarken Tagen reservierte Liege- und Sitzmöglichkeiten zu räumen.
7. Bei Gewitter oder Starkregen sind die Außenbereiche zu verlassen.
8. Das Einspringen, Hineinstoßen oder Werfen anderer Badegäste in die Becken ist untersagt ebenso wie jegliche Fang- und Ballspiele in allen Räumlichkeiten der SAARLAND THERME.

5. Fundsachen
1. Zurückgelassene Sachen gehen in das Eigentum der SAARLAND THERME über, wenn sie nicht innerhalb von 5 Tagen (bei Textilien) oder innerhalb 12 Wochen (bei Wertsachen), nach entsprechender Aufforderung durch die SAARLAND THERME abgeholt werden. Die Aufforderung entfällt naturgemäß, wenn der SAARLAND THERME der Name und die Anschrift des Eigentümers der zurückgelassenen Sache nicht bekannt sind. Bei Nichtabholung innerhalb der bezeichnenden Frist werden nach Eigentumsübergang die Sachen einem guten Zweck zugeführt.
2. Für die verlorenen oder liegengebliebenen Sachen haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

6. Thermalbad

1. Die Saarland Therme ist eine textilpflichtige Zone. In allen Becken ist stets Badebekleidung zu tragen. Dies gilt auch für Säuglinge und Kleinkinder.
2. Das Springen vom Beckenrand in die Thermalbecken ist aus Sicherheitsgründen untersagt.
3. Die Benutzung von Wasserspielzeugen und Schwimmhilfen, Schwimmbretter, -flossen, -nudeln o.ä. ist nicht erlaubt. Ausnahmen sind während der Wassergymnastik und im Intensivsoleschwebebecken. Hier dürfen die von der SAARLAND THERME zur Verfügung gestellten Materialien genutzt werden.
4. Sportliches Schwimmen in Bahnen ist erlaubt.
5. In den Thermalbecken können zu verschiedenen Zeiten Schwimm- und Fitnesskurse stattfinden.